& Geschäftsbedingungen
BRITISH INTERNATIONAL FREIGHT ASSOCIATION (BIFA) STANDARD TRADING CONDITIONS 2005 EDITION, © BIFA 2004 DER KUNDE WIRD AUF SPEZIFISCHE KLAUSELN HINGEWIESEN, DIE DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS AUSSCHLIEßEN ODER EINSCHRÄNKEN UND DIEJENIGEN, DIE DEN KUNDEN VERPFLICHTEN, DAS UNTERNEHMEN UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN UND DIEJENIGEN, DIE DIE ZEITLICH BEGRENZEN KLAUSELN 8, 10, 12-14 EINSCHLIEßLICH, 18-20 EINSCHLIEßLICH UND 24-27 EINSCHLIEßLICH DIE VERSICHERUNG KANN VOM UNTERNEHMEN NUR GEMÄß KLAUSEL 11 (A) DURCHGEFÜHRT WERDEN, WENN DIES VON DER Financial S genehmigt wurde Dienstleistungen Behörde oder deren Nachfolger
Alle Überschriften sind indikativ und nicht Teil dieser Bedingungen Definitionen und Anwendung
1). In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung:- "Unternehmen" A & S TRADING AGENCY LTD., das unter diesen Bedingungen handelt. "Empfänger" die Person, an die die Waren versandt werden. "Kunde" jede Person, auf deren Wunsch oder in deren Namen das Unternehmen Geschäfte tätigt oder Beratung, Informationen oder Dienstleistungen erbringt. "Direkter Vertreter" des Unternehmens, das im Namen und im Auftrag des Kunden und/oder Eigentümers mit H.M handelt. Einnahmen und Zoll ("HMRC") im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2193/92 des Rates oder in der geänderten Fassung. "Waren" die Ladung, auf die sich ein Unternehmen unter diesen Bedingungen bezieht, "Person" natürliche Person(en) oder eine oder eine oder andere Körperschaften. "SDR" sind Sonderziehungsrechte im Sinne des Internationalen Währungsfonds. Verpackungskoffer "Transporteinheit", Paletten, Container, Anhänger, Tankwagen oder andere Geräte, die für und im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern auf dem Land-, See- oder Luftweg verwendet werden. "Eigentümer" der Eigentümer der Waren oder transporteinheit und jede andere Person, die daran interessiert ist oder werden könnte
2(A). Vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes (B) unterliegen alle Aktivitäten des Unternehmens im Rahmen der Geschäftstätigkeit, ob unentgeltlich oder nicht, diesen Bedingungen. 2(B). Wenn eine Gesetzgebung, einschließlich Vorschriften und Richtlinien, auf ein unternehmenes Geschäft obligatorisch anwendbar ist, sind diese Bedingungen in Bezug auf diese Geschäfte als diesen Rechtsvorschriften zu verstehen, und nichts in diesen Bedingungen darf als Verzicht der Gesellschaft auf eines ihrer Rechte oder Immunitäten oder als Erhöhung ihrer Verantwortlichkeiten oder Verbindlichkeiten nach diesen Rechtsvorschriften ausgelegt werden. , und wenn ein Teil dieser Bedingungen in irgendeiner Weise gegen diese Rechtsvorschriften verstoßen, wird dieser Teil in Bezug auf dieses Geschäft in diesem Umfang und nicht weiter außer Kraft gesetzt.
3). Der Kunde garantiert, dass er entweder der Eigentümer oder der bevollmächtigte Vertreter des Eigentümers ist und dass er diese Bedingungen nicht nur für sich selbst, sondern auch als Vertreter für und im Namen des Eigentümers akzeptiert. Das Unternehmen
4(A). Vorbehaltlich der nachstehenden Klauseln 11 und 12 ist das Unternehmen berechtigt, einige oder alle Dienstleistungen als Agent zu beschaffen oder diese Dienstleistungen als Auftraggeber zu erbringen. 4(B). Das Unternehmen behält sich die volle Freiheit in Der Art und Weise vor, welche Mittel, Wege und Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Geschäften unter diesen Bedingungen zu befolgen sind.
5). Wenn das Unternehmen als Auftraggeber einen Vertrag über Dienstleistungen abgibt, hat es die volle Freiheit, diese Dienstleistungen selbst zu erbringen oder, zu welchen Bedingungen auch immer, die Gesamtheit oder einen Teil dieser Dienstleistungen unterzuvermieten.
6(A). Wenn das Unternehmen als Agent im Namen des Kunden handelt, ist das Unternehmen berechtigt, und der Kunde ermächtigt das Unternehmen hiermit ausdrücklich, alle Verträge im Namen des Kunden abzuschließen, die zur Erfüllung der Anweisungen des Kunden erforderlich oder wünschenswert sind, und ob diese Verträge den Geschäftsbedingungen der Parteien unterliegen, mit denen solche Verträge abgeschlossen werden. , oder auf andere Weise. 6(B). Das Unternehmen wird auf Verlangen des Kunden einen jeden Vertrag nachweisen, der als Vertreter für den Kunden geschlossen wurde. Soweit die Gesellschaft mit der Nachweispflicht in Verzug ist, gilt sie als Auftraggeber mit dem Kunden zur Erfüllung der Weisungen des Kunden beauftragt.
7). In allen Geschäften mit HMRC für und im Namen des Kunden und/oder Eigentümers gilt das Unternehmen als ernannt und handelt nur als direkter Vertreter.
8 (A) Vorbehaltlich der nachstehenden Unterklausel (B) hat das Unternehmen: (i) ein allgemeines Pfandrecht
an allen Waren und Dokumenten in Bezug auf Waren, die sich in seinem Besitz, seiner Verwahrung oder Kontrolle
befinden, für alle Beträge, die dem Unternehmen jederzeit vom Kunden und / oder Eigentümer aus irgendeinem Konto geschuldet
werden, unabhängig davon, ob es sich um Waren
handelt, die dem Kunden oder Eigentümer gehören, oder um Dienstleistungen, die von oder im Namen des Unternehmens an den Kunden oder Eigentümer erbracht
werden. Für alle unter
Pfandrechten festgehaltenen Waren fallen weiterhin Lagergebühren an;
(ii) berechtigt sein, mit einer schriftlichen Mitteilung von mindestens 28 Tagen an den
Kunden diese Waren oder Dokumente als Vertreter und auf Kosten des Kunden zu verkaufen oder zu veräußern oder zu behandeln
und den Erlös in oder für die Zahlung dieser Beträge zu
verwenden;
(iii) wird nach Abrechnung des Restbetrags gegenüber dem Kunden,
der nach der Zahlung eines dem Unternehmen geschuldeten Betrags verbleibt, und für die Kosten des Verkaufs und / oder der Veräußerung und / oder des Handels von
jeglicher Haftung in Bezug auf die Waren oder Dokumente entbindet.
8( B) Wenn die Waren zu verfallen oder zu verfallen sind, entsteht das Recht des Unternehmens,
die Waren zu verkaufen, zu veräußern oder mit
ihnen zu handeln, sofort nach einem Betrag, der dem Unternehmen zusteht, vorbehaltlich
der Unternehmung, dass das Unternehmen angemessene Schritte unternimmt, um den Kunden
auf seine Absicht aufmerksam zu machen, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern, bevor dies der Fall ist.
9). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Makler,
Provisionen, Zulagen und sonstigen Vergütungen, die üblicherweise von Spediteuren einbehalten oder an diese gezahlt werden, einzubehalten
und ausgezahlt zu erhalten.
10 (A) Sollte der Kunde, Empfänger oder Eigentümer der Waren die Lieferung nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt und Ort entgegennehmen, wann und wo das Unternehmen zur Lieferung berechtigt ist, ist
das Unternehmen berechtigt, die Waren
oder einen Teil davon auf alleinige Gefahr des Kunden oder Empfängers oder Eigentümers zu
lagern, woraufhin die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Waren oder den Teil davon, der
wie oben genannt gelagert wird, vollständig erlischt. Die
Haftung des Unternehmens, falls vorhanden, in Bezug auf eine solche Speicherung
richtet sich nach diesen Bedingungen. Alle Kosten, die dem Unternehmen durch
die Nichtannahme der Lieferung entstehen, gelten als verdiente Fracht und sind auf Verlangen vom Kunden zu
tragen.
10(B) Das Unternehmen ist berechtigt, auf Kosten des Kunden zu
veräußern oder zu handeln (durch Verkauf oder auf andere Weise, wie es unter allen Umständen angemessen
ist):-
(i) nach mindestens 28 Tagen schriftlicher Benachrichtigung des Kunden oder (wenn
der Kunde nicht zurückverfolgt werden kann und angemessene Anstrengungen unternommen
wurden, um Parteien zu kontaktieren, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
ein Interesse an den Waren haben) ohne Vorankündigung alle Waren,
die vom Unternehmen seit 90 Tagen aufbewahrt werden und die nicht wie angewiesen geliefert werden
können; und
(ii) ohne vorherige Ankündigung alle Waren, die gestorben, verschlechtert
oder verändert wurden oder in unmittelbarer Aussicht stehen, dies in einer Weise zu tun,
die dem Unternehmen Verluste oder Schäden verursacht hat oder vernünftigerweise erwartet werden kann, verluste oder beschädigt zu werden
oder Dritte oder gegen geltende Gesetze oder
Vorschriften verstoßen.
11 (A) Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung
des Kunden, die von der Gesellschaft schriftlich genehmigt wird,
und alle von der Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen unterliegen den üblichen Ausnahmen und
Bedingungen der Policen der Versicherer oder
Versicherer, die das Risiko eingehen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das
Unternehmen nicht verpflichtet, eine separate Versicherung für
die Waren abzuschließen, sondern kann diese auf einer offenen oder allgemeinen Police
des Unternehmens erklären.
11 (B) Soweit das Unternehmen zustimmt, eine Versicherung abzuschließen, handelt das Unternehmen
ausschließlich als Vertreter für den Kunden, und die Haftungsbeschränkungen gemäß Klausel
26 (A) (ii) dieser Bedingungen gelten nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens
gemäß Klausel 11.
12 (A) Außer im Rahmen besonderer Vereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem
so autorisierten leitenden Angestellten des Unternehmens getroffen wurden oder gemäß oder unter den
Bedingungen eines von der Gesellschaft unterzeichneten gedruckten Dokuments getroffen wurden, werden alle Anweisungen
in Bezug auf die Lieferung oder Freigabe der Waren unter
bestimmten Umständen (wie, aber nicht beschränkt auf, gegen Bezahlung oder gegen
Übergabe eines bestimmten Dokuments) vom Unternehmen akzeptiert, wenn
das Unternehmen Dritte beauftragen muss, die Einhaltung der Anweisungen nur als Vertreter für den Kunden zu
erreichen.
12 (B) Trotz der Annahme von Anweisungen des Kunden durch das
Unternehmen, Fracht, Zölle, Gebühren, Gebühren oder andere Ausgaben
vom Empfänger oder einer anderen Person nach Erhalt des Nachweises für eine ordnungsgemäße Forderung des
Unternehmens abzuholen, und in Ermangelung eines Zahlungsnachweises
(aus welchem Grund auch immer) durch diesen Empfänger oder eine andere Person bleibt der Kunde
für diese Fracht, Zölle, Gebühren, Gebühren oder
andere Ausgaben verantwortlich.
12 (C) Das Unternehmen haftet nicht für solche
Vereinbarungen, auf die in Den Unterabschnitten (A) und (B) dieser Vereinbarungen Bezug genommen wird, es sei
denn, solche Vereinbarungen werden schriftlich getroffen, und in jedem Fall darf die
Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Erfüllung oder Vermittlung der Ausführung solcher
Anweisungen die in
Klausel 26 (A) (ii) dieser Bedingungen festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
13). Beratung und Informationen, in welcher Form auch immer, werden
vom Unternehmen nur für den Kunden bereitgestellt. Der Kunde
stellt das Unternehmen von allen Verlusten und Schäden frei, die infolge der Weitergabe solcher Ratschläge oder Informationen an Dritte
entstehen.
14). Ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines so autorisierten leitenden Angestellten des Unternehmens
wird das Unternehmen keine Waren annehmen oder behandeln, die eine besondere Behandlung in Bezug auf
Beförderung, Handhabung oder Sicherheit erfordern, sei
es aufgrund ihrer attraktiven Natur des Diebes oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Barren, Münzen, Edelsteine, Schmuck, Wertsachen, Antiquitäten,
Bilder, menschliche Überreste, Vieh, Haustiere, Pflanzen. Sollte ein Kunde
dennoch solche Waren an das Unternehmen liefern oder das Unternehmen
veranlassen, solche Waren anders als im Rahmen einer solchen vorherigen Vereinbarung zu handhaben oder zu
behandeln, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für oder in
Verbindung mit den Waren, wie auch immer sie entstehen.
15). Außer gemäß den zuvor schriftlich erhaltenen und vom Unternehmen schriftlich akzeptierten Anweisungen
wird das Unternehmen keine Waren gefährlicher oder schädlicher Art annehmen oder
behandeln, noch mit Waren, die
Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder fördern können, noch mit Waren, die
andere Waren verunreinigt oder beeinträchtigen können. Wenn solche Waren aufgrund einer besonderen Vereinbarung angenommen
werden, aber danach und nach Ansicht des Unternehmens
ein Risiko für andere Waren, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, wird das
Unternehmen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, den Kunden kontaktieren, um
ihn zu bitten, die Waren zu entfernen oder anderweitig damit umzugehen, behält sich jedoch das
Recht vor, dies in jedem Fall auf Kosten des Kunden zu tun.
16). Wenn es eine Auswahl der Tarife entsprechend dem Umfang oder dem Grad
der von der Gesellschaft und / oder Dritten übernommenen Haftung gibt, wird keine
Werterklärung abgegeben und / oder als gemacht behandelt, es sei denn, es
wurden besondere Vereinbarungen getroffen, die zuvor schriftlich von
einem leitenden Angestellten des Unternehmens getroffen wurden, der gemäß Klausel 26 (D) so autorisiert ist. Der
Kunde
17(A) Der Kunde garantiert:
(i) dass die Beschreibung und die Angaben aller Waren oder Informationen
oder Dienstleistungen, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt werden, vollständig und genau sind
und
(ii) dass jede Transporteinheit und/oder Ausrüstung, die vom Kunden in Bezug auf die Erbringung einer angeforderten Dienstleistung geliefert
wird, für den Zweck geeignet
ist, und
17 (B) dass alle Waren ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet,
verpackt, verstaut, etikettiert und / oder gekennzeichnet wurden und dass die Vorbereitung,
Verpackung, Verstauung, Etikettierung und Kennzeichnung für alle Vorgänge oder Transaktionen geeignet sind,
die die Waren und die Eigenschaften der Waren
betreffen.
17 (C) dass, wenn das Unternehmen die Waren vom Kunden erhält, die
bereits in oder auf einer Transporteinheit verstaut sind, die Transporteinheit in gutem Zustand ist und für die Beförderung der darin oder darauf
geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet
ist, und
17 (D) dass, wenn das Unternehmen die Transporteinheit zur Verfügung stellt, die Transporteinheit beim Verladen durch
den Kunden in gutem Zustand ist und für die Beförderung zum
vorgesehenen Bestimmungsort der darin geladenen Waren oder darauf geeignet ist
18). Unbeschadet der Rechte gemäß Klausel 15 haftet der Kunde, wenn er
an das Unternehmen liefert oder das Unternehmen dazu veranlasst, mit Gefährlichen oder schädlichen Waren oder Waren, die
Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen
oder fördern können, oder Waren, die andere Waren verunreinigt oder beeinträchtigen
können, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen gemeldet werden oder nicht,
für alle Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Waren entstehen, und stellt das Unternehmen von allen
Strafen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und
Ausgaben frei, die sich im Zusammenhang damit ergeben, und die Waren können
so behandelt werden, wie das Unternehmen oder jede andere Person, in
deren Obhut sie sich zu einem relevanten Zeitpunkt befinden können. , soll für richtig halten.
19). Der Kunde verpflichtet sich, dass keine Ansprüche gegen Direktoren, Bedienstete oder Mitarbeiter des Unternehmens geltend gemacht
werden, die
ihnen eine Haftung im Zusammenhang mit Dienstleistungen auferlegen oder zu erheben
versuchen, die Gegenstand dieser Bedingungen sind, und, falls dennoch ein solcher Anspruch
geltend gemacht werden sollte, das Unternehmen von allen Folgen davon
freizustellen.
20). Der Kunde ist schadlos zu halten und das Unternehmen schadlos zu halten
von: –
20 (A) alle Haftung, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art
(einschließlich, unbeschadet der Allgemeingütigkeit des Vorstehenden, aller
Zölle, Steuern, Abgaben, Abgaben, Einlagen und Ausgaben jeglicher
Art, die von einer Behörde in Bezug auf die Waren erhoben werden), die sich aus dem Handeln des
Unternehmens in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden oder aus einer Verletzung einer in diesen
Bedingungen enthaltenen Garantie durch den Kunden
oder aus der Fahrlässigkeit des Kunden ergeben, und
20 (B) ohne Ausnahme von Absatz (A) oben jede
Haftung, die vom Unternehmen übernommen wird oder entsteht, wenn aufgrund der Ausführung der Anweisungen des Kunden durch den
Kunden ist das Unternehmen gegenüber jeder anderen Partei haftbar
geworden, und
20 (C) alle Ansprüche, Kosten und Forderungen, unabhängig davon, von wem auch immer und von wem auch immer gemacht oder
bevorzugt, über die Haftung des Unternehmens gemäß den
Bedingungen dieser Bedingungen hinaus, unabhängig davon, ob solche Ansprüche, Kosten und / oder
Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsverletzung,
Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung des Unternehmens, seiner Bediensteten,
Subunternehmer oder Vertreter entstehen, und
20 (D) alle Ansprüche allgemeiner durchschnittlicher Natur, die gegen das Unternehmen geltend gemacht werden
können.
21(A) Der Kunde hat der Gesellschaft alle
fälligen Beträge bei Fälligkeit unverzüglich und ohne Minderung oder
Aufschub wegen einer Forderung, Gegenforderung oder Aufrechnung in bar oder wie anderweitig vereinbart zu zahlen.
21(B) Der Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in der
geänderten Fassung gilt für alle vom Kunden geschuldeten Beträge
22) Wenn eine Haftung für Ansprüche allgemeiner
Durchschnittsart im Zusammenhang mit den Waren entsteht, muss der Kunde
dem Unternehmen oder einer anderen von der Gesellschaft benannten Partei unverzüglich Sicherheit in einer für das Unternehmen
akzeptablen Form leisten. Haftung und Verjährung
23). Das Unternehmen wird seine Aufgaben mit einem angemessenen Maß an
Sorgfalt, Sorgfalt, Geschick und Urteilsvermögen erfüllen.
24). Das Unternehmen ist von der Haftung für Verluste oder Schäden
befreit, wenn und soweit dieser Verlust oder Schaden verursacht wird durch: –
24 (A) Streik, Aussperrung, Arbeitsunterbrechung oder Einschränkung der Arbeit,
deren Folgen das Unternehmen nicht durch die Ausübung angemessener Sorgfalt vermeiden
kann; oder
24 (B) jede Ursache oder jedes Ereignis, das das Unternehmen nicht vermeiden kann und
deren Folgen das Unternehmen nicht durch die Ausübung angemessener Sorgfalt verhindern kann
25). Außer im Rahmen besonderer Vereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem
so autorisierten leitenden Angestellten des Unternehmens getroffen wurden, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung in Bezug auf die
Nichteinhaltung vereinbarter Abfahrts-
oder Ankunftsdaten von Waren.
26 (A) Vorbehaltlich der Klausel 2 (B) und 11 (B) oben und Unterabschnitt (D) unten
darf die Haftung des Unternehmens unabhängig davon, ob die Ursache des
Verlusts oder schadens unerklärt ist,
(i) im Falle von Verlust- oder Beschädigungsansprüchen an Waren nicht übersteigen: (a) den Wert eines
Verlustes oder Schadens oder (b) einen Betrag in Höhe von 2 SZR pro Kilo des
Bruttogewichts der verlorenen oder beschädigten Waren, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
(ii) vorbehaltlich (iii) im Falle aller anderen Ansprüche:
(a) der Wert der Gegenstandswaren der betreffenden Transaktion zwischen
dem Unternehmen und seinem Kunden oder (b) wenn das Gewicht definiert werden kann, eine
Summe, die zum Satz von zwei SDR pro Kilo des Bruttogewichts
der betroffenen Waren der genannten Transaktion berechnet wird, oder (c) 75.000 SDR in Bezug auf
eine Transaktion, je nachdem, welches der geringste ist.
iii) im Falle eines Fehlers und/oder einer Unterlassung oder einer Reihe von
Fehlern und/oder Auslassungen, die Wiederholungen eines ursprünglichen Fehlers darstellen oder die Fortsetzung
eines ursprünglichen Fehlers darstellen, und/oder Unterlassung (a) des entstandenen Verlusts oder
(b) 75.000 SDR in einem Handelsjahr, das ab
dem Zeitpunkt der Fehlerbegetredigung beginnt, und/oder Unterlassung, je nachdem, welcher
Wert niedriger ist.
Für die Zwecke von Klausel 26(A) ist der Wert der Waren ihr
Wert, als sie versandt wurden oder hätten versandt werden müssen. Der Wert der SDR
wird zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Forderung schriftlich bei der Gesellschaft eingegangen
ist.
26 (B) Vorbehaltlich der oben genannten Klausel 2 (B) und der nachstehenden Klausel (D) darf die
Haftung des Unternehmens für Verluste oder Schäden infolge der
Nichtlieferung oder Vereinbarung der Lieferung von Waren in angemessener Zeit oder (wenn
es eine besondere Vereinbarung gemäß Klausel 25 gibt) zur Einhaltung
vereinbarter Abfahrts- oder Ankunftsdaten unter keinen Umständen
einen Betrag übersteigen, der dem doppelten Betrag der Gebühren des Unternehmens in
Bezug auf den jeweiligen Vertrag entspricht.
26 (C) Außer in Bezug auf solche Verluste oder Schäden, wie in
Unterabschnitt (B) erwähnt, und vorbehaltlich Klausel 2 (B) oben und Unterabschnitt (D)
unten, haftet das Unternehmen unter keinen Umständen
für indirekte oder Folgeschäden wie (aber nicht beschränkt auf) entgangenen
Gewinn, Marktverlust oder die Folgen von Verzögerungen oder Abweichungen,
wie auch immer verursacht.
26 (D) Auf ausdrückliche schriftliche Anweisung zur Erklärung der Ware und ihres
Wertes, die vom Kunden erhalten und vom Unternehmen akzeptiert wurden, kann das
Unternehmen eine Haftung übernehmen, die über die in den
Unterklauseln (A) bis (C) oben festgelegten Grenzen hinausgeht, wenn der Kunde zustimmt, die zusätzlichen Gebühren des Unternehmens für die
Übernahme einer solchen erhöhten Haftung zu zahlen.
Einzelheiten zu den zusätzlichen Gebühren des Unternehmens werden auf Anfrage zur Verfügung
gestellt.
27 (A) Alle Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen, die sich in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Dienstleistung ergeben
oder zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet
hat, müssen schriftlich geltend gemacht und dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum mitgeteilt
werden, an dem der Kunde Kenntnis
von einem Ereignis oder Ereignis erhalten hat oder vernünftigerweise hätte werden müssen, das angeblich zu
einem solchen Anspruch führt, und jeder Anspruch, der nicht wie oben genannt geltend gemacht und mitgeteilt
wurde, gilt als aufgehoben und absolut ausgeschlossen, es sei denn,
der Kunde kann nachweisen, dass es für ihn unmöglich
war, diese Frist einzuhalten, und dass er den Anspruch geltend gemacht hat, sobald es
ihm vernünftigerweise möglich war, dies zu tun.
27 (B) Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes (A) wird das
Unternehmen in jedem Fall von jeglicher Haftung
entbindet, die sich in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Dienstleistung ergibt
oder zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet hat, es sei denn, es wird klagent und
dem Unternehmen innerhalb von neun Monaten ab
dem Datum des Ereignisses oder Ereignisses, das angeblich einen Klagegrund gegen das Unternehmen begründet, schriftlich mitgeteilt
28 (A) Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch die Fluggesellschaft oder Die Reederei verursacht werden,
da wir nur als Vertreter handeln.
28 (B) Zeitrahmen wird nur geschätzt, könnte sich mit oder ohne Vorankündigung ändern,
wir würden den Kunden benachrichtigen, sobald dies geschieht